Das Visum für Familienangehörige
Wenn Sie eine Arbeitsgenehmigung und ein Non – Immigrant, oder sogar ein Jahrevisum haben, bekommen die Familienangehörigen den gleichen Visastatus erteilt. Das betrifft aber nur verheiratete Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Die Angehörigen erhalten jedoch keine Arbeitsgenehmigung. Diese muss dann im Bedarfsfall gesondert beantragt werden.