Umgang mit der Polizei in Thailand

 

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Umgang mit der Polizei in Thailand

Sollten Sie jemals in Kontakt mit dem Polizeiapparat geraten, sei es schuldig oder unschuldig, sollten Sie folgendes beachten.

Verhalten Sie sich höflich und bleiben Sie ruhig. Die Polizei ist am Anfang der Verhandlung ziemlich neutral und betrachtet sich als eine Art von Schlichtungsstelle.

Die Polizeit hat in Thailand eine ziemlich hohe Befugnis. Man kann bei geringeren Delikten direkt auf dem Polizeirevier auf eine Schadensersatzsumme einigen. Dann wird ein Abschlussprotokoll verfasst, welches die beiden Gegenparteien unterschreiben und der Fall ist damit abgeschlossen. Selbst bei auftretenden Spätfolgen kann keine weitere Folgerung mehr erhoben werden.

Wenn ein Fall sich nicht bei der Polizei schlichten lässt, wird ein Protokoll aufgenommen und der Fall geht vors Gericht. Dann gibt es jedoch ein Zurück mehr.

Auch wenn Sie sich als unschuldig betrachten, sollten Sie wenn immer möglich, wenn Sie sich es finanziell leisten können, auf eine finanzielle Regelung einigen. Oftmals kann man eine kleinere Angelegenheit mit einer Zahlung einer Summe von unter 1000 Euro aus der Welt schaffen.

Das trifft vor allem auf folgende Delikte zu: Verkehrdelikte bei Trunkenheit, Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Vandalismus, Vertragsbruch, - diese Aufstellung ist nicht vollständig.

Wenn der Fall erst mal vors Gericht geht, dauert es mehrere Monate, ehe eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Sie dürfen in der Zwischzeit das Land nicht verlassen. Wenn in der Zwischenzeit Ihr Visum abläuft, verstossen dadurch zusätzlich gegen die Aufenthaltsbestimmungen. Sollte das Gerecht zu dem Schluss kommen, dass Sie schuldig sind, kann das eine Abschiebung nach sich ziehen. Natürlich, nachdem Sie die auferlegte Strafe abgebüsst haben.

Durch diese Rechtspraxis sind Ausländer besonders leicht unter Druck zu setzen. Sie können über erwartete Entschädigungssummen auch verhandeln. Die Gegenpartei erhebt in der Regel erst einmal unrealistische Schadensersatzansprüche, welche oftmals halbiert werden können. Die Polizei ist hilft meisstens bei diesen Verhandlungen.

Wenn Sie als Opfer selbst bei der Polizei eine Anzeige erstatten, sollten Sie folgendes Bedenken:

Es ist oftmals gut, sich auf eine finazieller Entschädigung zu einigen, als das der Täter für einige Zeit ins Gefängnis geht. Das trifft besonders auf Vorkmmnisse zu, bei denen Ihnen ein finanzieller Schaden entstand. Auf diesen Schaden bleiben Sie nämlich dann selbst sitzen.

Die Polizei erwartet vom Empfänger der Entschädigungszahlung einen kleinen Anteil dieser Summe.

Ich selbst halte diese Art der Rechtsprechung nicht immer für richtig, aber in vielen Fällen für sinnvoll.

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