Steuern und andere Abgaben in Thailand
Insgesamt gesehen sind die Steuern in Thailand sehr niedrig. Ein guter Steuerberater wird Ihnen genau sagen, welchen Mindestumsatz Sie beim Finanzamt angeben sollten.
Bei einem Neuaufbau eines Geschäftes sollten Sie daher erst nach der Firmengründung die geschäftliche Ausgaben und Investitionen tätigen. Denn das Finanzamt akzeptiert für die Verrechnung mit der Mehrwertsteuer nur Rechnungen, auf denen Ihr Firmenname sowie auch die Firmenanschrift enthalten ist. Bei grösseren Anschaffungen kann das bedeuten, dass Sie mehrere Monate keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Das Finanzamt veranschlagt einen zu erwartenden Jahresgewinn, aus dem sich eine Gewinnsteuer von 30.000 – 50.000 Baht errechnet. Sie müssen die Hälfte Anfangs August, als Vorsteuer an das Finanzamt bezahlen. Das Finanzamt erwartet eine Gewinnsteuer, selbst wenn Sie am Anfang eine negative Bilanz vorlegen, dafür kommen Sie mit der gleichen Steuer davon, wenn Sie nach einigen Jahren grössere Gewinne machen.
Bis zum 15. April muss die Jahresbilanz beim Finanzamt eingereicht sein, Ansonsten wird eine Strafe fällig. Die Erstellung dieser Jahresbillanz kostet etwa 15.000 - 20.000 Baht.
In gastronomischen Betrieben müssen Sie sich nicht um die Buchhaltung kümmern. Der Steuerberater kommt am Anfang eines jeden Monats zu Ihnen und holt sich sämtliche Rechnungen, welche innerhalb des letzten Monats bezahlt wurden, ab.Ihre tatsächliche Einnahmen werden nicht zu Grunde gelegt und das ist auch gut so. Der Steuerberater schreibt dann vollkommen neue Belege über die tägliche Einnahmen und sieht zu, dass er auf die erforderliche Mindestumsätze kommt.
Der Steuerberater kümmert sich um die Mehrwertsteuer, die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer und um die Krankenversicherung. Ausserdem ist er behilflich bei den Lizenzen, dem Visa und der Arbeitsgenehmigung. Im Durchschnitt berechnet Ihnen der Steuerberater für seinen Aufwand eine monatliche Gebühr von 2000 – 5000 Baht, je nach Grösse und Art Ihres Betriebes.