Das richtige Visum für Thailand
Nach der Firmengründung setzt der Steuerberater ein Schreiben an die Thailändische Botschaft in Deutschland für Sie auf. Das heisst also, dass Sie wieder nach Deutschland fliegen müssen. Natürlich können Sie auch versuchen, dieses Visum in den Botschaften oder Konsulaten in den Nachbarländern wie Laos oder Malaysia zu bekommen. Oftmals werden dort jedoch zusätzliche Dokumente von der Firma wie Steuerbelege angefordert.
Aus diesem Schreiben geht hervor, das Sie in Thailand investieren wollen und aus diesem Grund bereits eine Firma gegründet haben. Für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung benötigen Sie ein Non – Immigrant Visa der Kategorie " B ", welches einen Aufenthalt in Thailand für eine Dauer von 90 Tage berechtigt.