Arbeitsgenehmigung in Thailand
Ich warne ausdrücklich davor, ohne eine Arbeitsgenehmigung zu arbeiten. Wenn Sie von der Thailändischen Immigration (Ausländerpolizei) bei einer illegalen Arbeitsaufnahme erwischt werden, bekommen Sie beim ersten Mal eine hohe Geldstrafe (30.000 bis 50.000 Baht) und beim zweiten Mal müssen Sie mit einer Ausweisung aus Thailand rechnen. Das bedeuted, dass Sie verhaftet werden und in Abschiebehaft kommen. Sie müssen dann vom Immigration - Gefängnis in Bangkok aus Ihr Flugticket besorgen und in der Lage sein, Ihre Strafe und sämtliche Kosten, welche in diesem Zusammenhang entstehen, zu bezahlen. Das ist ohne Hilfe unmöglich. Danach kommen Sie auf die schwarze Liste als " unerwünschte Person" und dürfen für viele Jahre nicht mehr nach Thailand einreisen.
Nur dann, wenn Sie in Thailand mit dem sogenannten Non - Immigrant Visum der Kategorie "O" oder "B" eingereist sind, kann der Steuerberater oder Anwalt für Sie die Arbeitsgenehmigung beantragen. Nachdem die Arbeitsgenehmigung beantragt wurde, können Sie anfangen das Geschäft einzurichten, zu renovieren oder was immer auch an Vorbereitungen nötig sind.
Die Ausstellung der Arbeitserlaubnis dauert ebenfalls 2 – 3 Wochen. Wenn Sie Diese erhalten haben, können Sie Ihr Geschäft eröffnen und legal arbeiten. Sie müssen sich aber an das in der Arbeitgenehmigung eingetragene Aufgabengebiet halten. Sie können z.B. nicht in Ihren Restaurant als Kellner oder Kassierer arbeiten. Sie können jedoch das Pesonal als Kellner oder Kassierer ausbilden und dazu müssen Sie zeigen, wie man es macht. Im Klartext: sollten Beamte von der Ausländerpolizei oder vom Arbeitsamt in Ihren Betrieb kommen und Sie verrichten gerade eine nicht erlaubte Tätigkeit, dann müssen Sie stets angeben, dass Sie gerade das Personal schulen. Sie sollten natürlich nicht allein sein, wenn dieser Fall auftritt.
Die Dauer der Arbeitsgenehmigung ist immer mit der Dauer des Non – Immigrant Visums gekoppelt. Nach der Verlängerung des Visums muss immer die Arbeitsgenehmigung verlängert werden. Das heisst alle 90 Tage und bedeutet einen grossen Zeitaufwand. Sie müssen auch darauf achten, das die Arbeitsgenehmigung zum Zeitpunkt der Verlängerung noch nicht abgelaufen ist. Sie müssen sonst eine neue Arbeitsgenehmigung beantragen und somit wieder alle Unterlagen neu einreichen. Deshalb sollten Sie Ihr Visum lieber ein paar Tage früher verlängern und dabei auf Wochenenden oder Feiertage achten.
Wenn Sie ein Jahresvisun erhalten, müssen Sie sich um diese Dinge nur noch einmal im Jahr kümmern.
Nur der Vollständigkeit halber hier eine Aufführung der Berufe, welche für Ausländer verboten sind:
- Arbeiten in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei
- Maurerhandwerk, Zimmerhandwerk oder andere Gewerke
- Das Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften)
- Buchführung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulässig)
- Edelsteine schneiden oder polieren
- Friseur/in oder Kosmetiker/in
- Matten-Weberei oder Herstellung aus Schilf, Stroh oder Bambus
- Papierproduktion in Handarbeit
- Herstellung thailändischer Musikinstrumente
- Herstellung von Gravurprodukten
- Gold- oder Silberschmied, sowie Verarbeitung anderer wertvoller Materialien
- Herstellung von Bronzewaren
- Herstellung thailändischer Puppen
- Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken
- Herstellung von Kollektenschalen
- Manuelle Herstellung von Seidenprodukten
- Herstellung von Buddhastatuen oder Bildern
- Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen
- Maklertätigkeit und Vermittlung (im internationalen Geschäft zulässig)
- Manuelle Zigarettenherstellung
- Seidenherstellung in Handarbeit
- Schriftsätzer für Thaischrift
- Touristenführer oder Reiseagent
- Hoch- oder Tiefbauingenieur