Appartementkauf in Thailand
Es ist Ihnen als Ausländer gestattet Appartements zu kaufen. Dazu müssen aber einige Bedingungen erfüllt werden.
Die beiden wichtigsten Bedingungen dafür sind:
Das Geld für diesen Kauf muss nachweislich aus dem Ausland kommen.
Dazu benötigen Sie eine Bestätigung der Bank, dass das Geld aus dem Ausland nach Thailand überwiesen wurde. Dabei ist zu beachten, dass Sie der Kontoinhaber von dem Konte von dem das Geld kommt und von dem Thailändischen Konto auf dem das Geld eingezahlt werden soll sind. Auf dem Ueberweisungsträger muss der Zweck des Geldtransfers eingetragen werden: Buying Appartment No:......, Address:......
Sie haben auch die Möglichkeit die Geldsumme oder Teilbeträge in Bar mit nach Thailand zu nehmen. Dann müssen Sie auf jedem Fall das Geld bei der Einreise am Flughafen beim Thailändischem Zoll deklarieren. Sie bekommen dann eine Bescheinigung vom Thailändischen Zoll, dass Sie das Geld bei der Einreise nach Thailand eingeführt haben.
Der prozentuale Anteil der innerhalb eines Appartementkomplexes an Ausländer verkaufte Appartements darf 40 Prozent nicht überschreiten.
In manchen Gegenden wurde die Zahl auf 50 Prozent angehoben. Sie sollten für die gesamte Abwicklung einen Anwalt einschalten. Der kann dann auch bei der Appartementgesellschaft die Einhaltung dieser Quota überprüfen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie ein Hausregister, welches mit einer Meldebescheinigung vergleichbar ist, bekommen. Dieses Hausregister benötigen Sie bei der Beantragung eines Führerscheins, beim Fahrzeugerwerb und ist hilfreich bei der Beantragung eines Visums.
Sie können ein Appartement 100 prozentig als Ihr Eigentum ansehen. Sie können es verkaufen, vermieten oder vererben. Damit stellen Appartements eine sinnvolle und sehr sichere Form der Altersabsicherung dar.