Absicherung Ihrer Investitionen in Thailand

 

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Absicherung Ihrer Investitionen in Thailand

Da Sie in Thailand laut Gesetz nur maximal 49 Prozent der Firmenanteile besitzen dürfen, Sie die gesetzliche Vorschriften zu erfüllen wollen und gleichzeitig eine bestmögliche Absicherung Ihrer Investition zu erreichen müsen, sollten Sie Folgendes beachten:

Sie mieten als Erstes ein Geschäftsobjekt auf Ihren Namen, da Sie für die Firmengründung eine Firmenadresse benötigen. Der zweite Schritt ist die Gründung einer thailändischen Firma, am besten eine Company Limited, welche einer deutschen GmbH entspricht.. Sie können nur in einer Company Limited als Ausländer geschäftsführend tätig sein. Der dritte Schritt ist das Protokoll der Teilhaberversammlung, laut dem auschliesslich Sie als Managing Director ( geschäftsführerender Direktor) gewählt werden und dadurch die alleinige Handlungsvollmacht erhalten. Um diese Position einnehmen zu können, benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung.

Es gab vor kurzem eine Gesetzesänderung, Wenn in der Firma ein Ausländer Anteile hält, egal wie viel, und diese Firma eine Arbeitsgenehmigung für einen Ausländer beantragen möchte, dann müssen die Thailändischen Partner nachweisen, woher das Geld stammt, mit dem sie die Firmenanteile erworben haben. Weil in der Regel jedoch die Thaipartner nur Strohmänner sind, ist der Nachweis nicht möglich. Daher ist es erforderlich, das am Anfang die gesamten Anteile von Thais gehalten werden und eine Eintragung der maximal 49 Prozent auf dem Namen des Ausländers erst nach der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung erfolgt.

Sie fangen mit dem Investieren erst an, wenn diese drei Schritte vollzogen wurden. Dann müssen Sie sämtliche Anschaffungen im Namen der Firma tätigen.

Dadurch, das der Mietvertrag des Geschätsobjektes auf Ihren eigenen Namen abgeschlossen wurde, halten Sie eine weitere Absicherung gegenüber den fiktiven thailändischen Firmenpartnern in der Hand. Ausserdem können Sie nachweisen, das die teureren Anschaffungen von Ihrem Geld getätigt wurden. Im Sreitfall können Sie lediglich einen kleinen Teil der Einrichtung verlieren, aber nicht das komplette Geschäftsobjekt.

Fazit: Es gibt nur eine Bestmöglichste aber keine 100 prozentige Absicherung,

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